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Rechtsanwalt Hubert Graf

Fachanwalt für Arbeitsrecht

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg und an der Ludwig-Maximilians-Universität in München
  • Seit 1979 als Rechtsanwalt zugelassen
  • Gründer der Kanzlei 1997
  • seit 2016 angestellter Rechtsanwalt

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Hubert Graf hat bereits das Renteneintrittsalter erreicht und ist daher nur noch sporadisch in der Kanzlei, um uns mit seiner Erfahrung zu unterstützen, insbesondere auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, zum Beispiel bei:

  • Abschluss von Arbeitsverträgen
  • Abmahnung
  • Vergütung, Lohnzahlung
  • Mobbing
  • betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung von Arbeitsverhältnissen
  • gerichtliche Kündigungsschutzklagen
  • Arbeitszeugnis
  • Sozialplanabfindungen
  • betrieblicher Nachteilsausgleich
  • Befugnisse des Betriebs- oder Personalrats, der Mitarbeitervertretung